Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium. Sie berät Verantwortliche in Politik und Verwaltung durch fachliche Stellungnahmen und trägt so zur Sicherheit im Bereich der Gentechnik bei.
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium. Sie berät Entscheidungsverantwortliche in Politik und Verwaltung durch fachliche Stellungnahmen und trägt so zur Sicherheit im Bereich der Gentechnik bei.
Ihre Stellungnahmen und Risikobewertungen verabschiedet die ZKBS entweder in einem schriftlichen Umlaufverfahren oder auf einer der durchschnittlich sieben nicht-öffentlichen Sitzungen im Jahr, die in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stattfinden.
Die ZKBS besteht gemäß § 4 des GenTG aus 20 unabhängigen Mitgliedern, für die jeweils eine stellvertretende Person benannt wird. Die ZKBS-Mitglieder lassen sich weiter unterteilen in sachverständige und sachkundige Personen. Die Berufung der ZKBS-Mitglieder erfolgt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Die ZKBS unterrichtet seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes am 1. Juli 1990 die Öffentlichkeit jährlich über ihre Tätigkeit durch einen Bericht, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht wird (§ 15 der Verordnung über die ZKBS). Inhalte der Berichte sind Fragen der biologischen Sicherheit und Entwicklungen auf dem Gebiet der Gentechnik in der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Berichtsjahr.